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Unser Leistungsangebot

Die Hilfe im vollstationären Setting des Mutter-Kind-Hauses ist auf etwa zwei Jahre ausgerichtet und in 3 Stufen untergliedert. Die Einstiegsstufe, die Entwicklungsstufe und die Verselb­ständigungsstufe.

Stufe 1: Die Einstiegsstufe

Eine Aufnahme im Mutter-Kind-Haus ist bereits vor der Geburt möglich und auch sinnvoll um die werdende Mutter bereits bei der Vorbereitung auf die Geburt zu unterstützen. Die Einstiegsstufe ist auf etwa 3 Monate ab Geburt angelegt und richtet sich nach dem individuellen Entwicklungsstand. Bei Einzug beziehen die Mütter (Väter) ein Zimmer in unmittelbarer Nähe des Nachtbereitschaftszimmers. In diesem Einstiegsbereich teilen sich drei Mütter ein Bad. Die Mutter bzw. der Vater darf in dieser ersten Phase das Haus nur in engen Absprachen und zeitlich sehr begrenzt verlassen. Gegebenenfalls ist ein Ausgang nur in Begleitung möglich. Die schulische und berufliche Situation wird geklärt und gegebenenfalls eine Auszeit zur Konzentration auf das Kind organisiert.

Der Erwerb des Haushaltsdiploms ist obligatorisch. Die Mütter/Väter versorgen sich über die Gemeinschaftsküche selbst. Dabei werden sie in der Mittagszeit durch unsere Hauswirtschaftskraft bei der Umsetzung des im Haushaltskurs erlernten unterstützt.

Stufe 2: Die Entwicklungsstufe

In der Entwicklungsstufe wird ein Umzug in den Entwicklungsbereich durchgeführt, sobald ein Zimmer frei ist. Diese Zimmer verfügen über eigene Duschbäder und befinden sich im oberen Stockwerk. Die Mütter/Väter nehmen Aktivitäten außerhalb des Hauses nun selbstständig in Absprache mit den Betreuerinnen wahr. Die Bezugsbetreuerinnen wenden zur Verfestigung der Lernziele und der stetigen Weiterentwicklung im gesamten Hilfeprozess die Marte Meo Methode an. Eine schulische bzw. berufliche Integration wird angestrebt. Hierzu wird eine externe Kinderbetreuung benötigt. Die Mütter erhalten in diesem Prozess durchgängig Unterstützung.

Die Versorgung läuft weiterhin über die Gemeinschaftsküche. Vier BewohnerInnen teilen sich dabei jeweils eine Küche. Besuche und Übernachtungen des Partners sind möglich, insofern diese unterstützenden Einfluss auf den Entwicklungsprozess haben.

Stufe 3: Die Verselb­ständigungs­stufe

Im Obergeschoss des Hauses befinden sich zwei Verselbstständigungsapartments. Diese haben ein Wohn- und Schlafraum und eine Wohnküche. Die Mütter versorgen sich komplett selbst, sind aber weiterhin eng an das Haus angebunden. Es geht in dieser Stufe um das Erproben der selbstständigen Erziehungs- und Versorgungsfähigkeit.

In den halbjährigen Hilfeplangesprächen wird die Entwicklung der Mutter hinsichtlich ihrer Persönlichkeit und der Erziehungs-, Versorgungs- und Bindungsfähigkeit beurteilt und besprochen.

Sollte im Laufe der Hilfe die Einschätzung getroffen werden, dass eine kindeswohlunterstützende Versorgung, Erziehung und Bindung nicht erreicht werden kann, gibt es die Möglichkeit den Trennungsprozess zu begleiten. Hierfür stehen die verschiedensten Jugendhilfeangebote unterstützend zur Verfügung.